Millionen Baukredite fehlerhaft – fordern Sie Ihr Geld zurück!

Millionen Baukredite fehlerhaft – fordern Sie Ihr Geld zurück!

Das Heft „Finanztest“ vom Juli 2014 trägt auf der Titelseite die Überschrift „Millionen Baukredite fehlerhaft; so steigen Sie aus Ihrem teuren Kredit aus und sparen viele tausend Euro“.

Wie kam die Stiftung Warentest zu dieser Aussage?

Seit dem 02.11.02 sind Darlehensgeber auch bei Immobiliendarlehen verpflichtet, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Erfolgte keine ordnungsgemäße Belehrung, können die Verbraucher ihre Darlehensverträge in der Regel noch heute widerrufen. Die Möglichkeit zum Widerruf auch lange Zeit nach der Vertragserklärung ist die vom Gesetz gewollte Konsequenz einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht endet weder durch Zeitablauf noch tritt Verjährung ein.

Hat jemand vor einigen Jahren ein teures Darlehen zur Finanzierung seiner Immobilie aufgenommen, so ärgert er sich heute. Die Zinsen sind inzwischen deutlich gesunken. Wer sein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückzahlen wollte, weil er z. B. seine Wohnung oder sein Haus verkauft hat, ärgert sich über die gezahlte hohe Vorfälligkeitsentschädigung, die in Europa ihresgleichen sucht. Es lohnt sich daher den Kreditvertrag überprüfen zu lassen, ob die Widerrufsbelehrung korrekt oder fehlerhaft ist, denn dann kann der Kreditvertrag heute noch widerrufen werden, selbst wenn er bereits zurückgezahlt wurde. Das bedeutet, Sie können den laufenden Kredit widerrufen und eine neue günstigere Finanzierung wählen. Sie können sogar die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. Die Widerrufsbelehrungen sind oft fehlerhaft, weil der Fristbeginn unklar ist bzw. der Fristablauf unklar formuliert ist und weil Hinweise über die Rechtsfolgen fehlen oder fehlerhaft ausgestaltet sind.

Oftmals ist auch die Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug gestaltet, so dass ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot vorliegt. Selbst einvernehmlich aufgehobene oder durch Vergleich beendete Verträge können noch widerrufen werden. Die von Banken oft angeführten Grundsätze der Verwirkung greifen nicht. Das durch die Europäische Richtlinie eingeräumte Schutzrecht des Verbrauchers ist nicht disponibel, d. h. der Verbraucher kann nicht einmal auf ein solches Recht verzichten, d. h. Sie können Ihren Kreditvertrag gegebenenfalls widerrufen und z. B. eine 5%ige Finanzierung gegen eine 2%ige austauschen. Sie können durch den Widerruf vermeiden, dass z.B. bei Verkauf Ihrer Wohnung Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen kann.

geldSie sollten daher Ihre Verträge überprüfen lassen und einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt befragen.

Wir prüfen derzeit eine Vielzahl von Verträgen und haben für unsere Mandanten viele Erfolge erzielt. Teilweise wurden mit den Banken auch Vergleiche abgeschlossen, d. h., dass ab heute die niedrigen Zinsen eingeräumt wurden. Die Folge eines Widerrufs ist, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher muss insbesondere keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.

Es wird vielen Verbrauchern die Möglichkeit die eröffnen, ihre laufenden Darlehensverträge ohne Entgelte zu aktuellen Konditionen umzuschulden bzw. zurückzuzahlen.

Nur nebenbei darf angeführt werden, dass bei Verbraucherkrediten auch keinerlei Bearbeitungsgebühren erhoben werden dürfen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar entschieden und festgestellt, dass die Gebühren, die bis zum Jahre 2004 erhoben wurden, zurückgefordert werden können. Ende des Jahres 2014 droht allerdings die Verjährung für Gebühren von 2004 bis 2011.