Honorar

Honorar Erstberatung

Sie benötigen anwaltliche Beratung?

Rechtsanwalt HeidelbergScheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Am besten Sie schildern mir den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch – so können verschiedene Aspekte schnell und direkt hinterfragt bzw. erörtert werden. In diesem Gespräch klären wir, ob und wie eine Interessensvertretung für Sie sinnvoll sein kann.

Meine Tätigkeit im Rahmen dieser juristischen Erstberatung wird Ihnen auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungesetzes (RVG) in Rechnung gestellt. Sofern Sie Verbraucher sind und wir nichts anderes vereinbart haben, sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich auf maximal EUR 226,10 einschließlich Umsatzsteuer begrenzt, bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.

Sollten Sie mich nach der Erstberatung mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, entfallen die Kosten für die Erstberatung bzw. sie werden auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Honorar Mandate

Weitere juristische Leistungen

Grundsätzlich richten sich die Honorare nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrages. Ihr Mandat berechnen wir nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw. auf Stundenbasis. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen. Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt unter brak.de.

Honorarmodelle im Überblick:

  • Erstberatung – max. 226,10 inkl. Umsatzsteuer
  • Gerichtliche Vertretung auf Basis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    www.bundesrecht.juris.de/rvg
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung auf der Basis von Stundensatzvereinbarungen bzw. auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  • Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung