Kompetenzen

Gesellschaftrecht und Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt HeidelbergTätigkeitsschwerpunkte sind die anwaltliche Beratung und Vertretung in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Rechtsfragen.

Die Basis für eine umfassende und fundierte Betreuung unserer Mandanten bildet nicht nur eine fachlich hohe Kompetenz als Jurist und Nationalökonom, sondern vielmehr auch eine langjährige praktische Erfahrung als Unternehmer, Aktionär und Aufsichtsrat in verschiedenen Unternehmen.

Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Unsere Mandanten sind vorwiegend mittelständische, aber auch große Unternehmen aller Rechtsformen sowie Existenzgründer und Start-Ups.

Unternehmerisches Denken und Handeln sowie die Kenntniss von unternehmerischen Prozessen sind unerlässliche Eigenschaften, die bei allen strategischen Überlegungen, etwa bei Transaktionen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkäufe oder Strukturveränderungen, einfliessen müssen.

Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Sie zu finden.

  • Existenzgründungen und Start-Ups
  • Unternehmensnachfolge
  • Beratertätigkeit
  • Erstellung von Vertragswerken und Vertragsverhandlung
  • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Unternehmenskonzepte / Umstrukturierungen von Unternehmen

Kapitalmarktrecht und Bankenrecht

Hierzu gehört insbesondere die Prüfung von Anlagemöglichkeiten in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht und eine umfassende bank- und kapitalanlagerechtliche Beratung für Verbraucher und Unternehmen.

  • Darlehensverträge, Leasing und Factoring, Beendigung von Darlehen, notleidender Kredit
  • Verbraucherdarlehensrecht, Darlehenskosten, Zinsanpassungsklauseln
  • Finanzierte Kapitalanlagen: Widerruf, Tilgungsaussetzungsmodelle, unwirksame Vollmachten, Aufklärungspflichten, Schadensersatz- und Rückabwicklungsfragen
  • Beratung im Schadenersatzrecht und prozessrechtliche Besonderheiten bis hin zur Prozessführung zur Klärung der Rechtswürdigung
  • Kreditsicherung (Sicherheiten in der Insolvenz), Bürgschaft, Schuldübernahme, Sicherungsübereignung und Pfandrechte, allgem. Kreditsicherheiten, Grundpfandrecht, Sicherungsabtretung

Privates Baurecht

  • Grundstückskauf – und verkauf
  • Mietverträge
  • Werkvertragsrecht, auch unter Einbeziehung der VOB
  • Gewährleistungsrecht
  • Anspruchssicherung und Vergütungsfragen
  • Werklohnforderungen
  • Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten

Brasilianisches Grundstücksrecht