Widerruf Kfz-Kredite

Durch den Widerruf eines Kfz-Darlehens kann der private Verbraucher ggfls. die Rückabwicklung eines Autokaufs erwirken und das Fahrzeug zurückgeben. Durch diesen Widerruf wird sowohl der Kredit als auch der Kauf des Automobils rückabgewickelt. Das Fahrzeug kann an den Händler zurückgegeben werden und man erhält die Anzahlungen und die Tilgungsleistungen zurück. Lediglich die Zinszahlungen kann die Bank behalten.

Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass das Darlehen nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde.

Es muss sich um einen Kredit handeln, der direkt mit dem Kauf des Automobils aufgenommen wurde, z. B. die Finanzierung durch die Herstellerbank, aber auch durch sonstige Banken, die speziell für den Kfz-Kauf den Kredit gegeben haben.

Es lohnt sich, den Kreditvertrag zu prüfen.